Sozialpädagogische Familienhilfe gem. § 31 SGB VIII
Der inhaltliche Schwerpunkt dieser Form der ambulanten Hilfen zur Erziehung liegt auf dem familiären Zusammenleben mit all seinen Herausforderungen. Die sozialpädagogischen Fachkräfte unterstützen Familien dain, angemessene Lösungen für Probleme zu finden und umzusetzen und z.B. eine neue Gesprächskultur zu entwicklen und ihren Alltag passend zu gestalten. Im Rahmen einer Sozialpädagogischen Familienhilfe gem. § 31 SGB VIII können unsere Fachkräfte auch eine Sozialpädagogische Familiendiagnose durchführen.
Wir arbeiten mit:
- Eltern, die ihre Erziehungskompetenz stärken wollen
- Familien in Krisensituationen
- Jungen Müttern mit Kleinkindern
- Kinderreichen Familien
- Familien mit Mehrfachbelastungen
- Eltern und Kindern mit ADS und Autismus
- Eltern mit Borderlinesymptomatik
- Eltern, die aufgrund einer psychischen, geistigen oder körperlichen Beeinträchtigung kompensatorische Unterstützung brauchen
- Familien, in denen es um die Abwendung einer Gefährdungssituation geht
Erziehungsbeistand / Betreuungshilfe gem. § 30 SGB VIII
Bei dieser Hilfeform steht ein Kind oder Jugendlicher der Familie im Mittelpunkt. Die sozialpädagogischen Fachkräfte fördern und begleiten den jungen Menschen in schwierigen Entwicklungsabschnitten wie z.B. der schulischen Perspektive, der Ausbildungsfindung, einer altersangemessenen Erschließung des Sozialraumes oder der Entwicklung von Lebensperspektiven und beraten Mütter und Väter bei der Bewältigung von Erziehungsaufgaben.
Rahel Hackenberger
Koordination
Nina Kruijer
Koordination