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Hilfen für Kinder, Jugendliche und Familien

Einzelfallhilfen

Sozialpädagogische Einzelfallhilfe gemäß SGB IX

Die Sozialpädagogische Einzelfallhilfe gem. SGB IX richtet sich an Kinder, Jugendliche im Alter von 0 – 18 Jahren mit körperlichen, geistigen oder Mehrfachbeeinträchtigungen.

Einzelfallhilfen können erbracht werden als:

  • Maßnahmen der Frühförderung für Kinder im Kita- und Vorschulalter
  • außerschulisch Schulunterstützende Maßnahmen
  • Hilfen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft (ggf. zuzahlungspflichtig)

Die Kinder und Jugendlichen werden in ihrem häuslichen und sozialen Umfeld gefördert. Die Arbeit der EinzelfallhelferInnen geht dabei maßgeblich von den vorhandenen Fähigkeiten und Ressourcen der Kinder und Jugendlichen aus und ist auf ihre individuellen Bedürfnisse ausgerichtet.

Die Hilfeplanung und die Ausgestaltung der Hilfe erfolgt in enger Absprache zwischen den Leistungsberechtigten (Familien), dem Kostenträger (Teilhabefachdienst) und dem Leistungserbringer (fundament berlin-brandenburg gGmbH).

Unterstützungsangebote:

  • Förderung der Selbständigkeit und Alltagskompetenz (z. B. Wegetraining, Einkauf)
  • Unterstützung bei der Auswahl geeigneter Förder- und Therapieangebote
  • Schulische Unterstützung (z. B. lesen, schreiben, rechnen)
  • Freizeitgestaltung
  • Integration in das soziale Umfeld (z. B. Anbindung an ein Musik- oder Sportangebot)
  • Beratung und Begleitung der Eltern und Geschwister
    Unterstützung bei der Berufswahl und der Eingliederung in das Arbeitsleben (z. B.
  • Unterstützung bei der Suche nach einem Praktikumsplatz)
  • Vernetzte Zusammenarbeit mit Kita, Schule, ÄrztInnen und TherapeutInnen

Kontakt:

Wenden Sie sich für Anfragen oder weitere Informationen gern an die zuständigen KoordinatorInnen:

Jan-Kristof Telschow
Koordination